Babyblog

Stillen beim Wiedereinstieg in den Beruf

18.10. 2021

Manche Mütter wünschen sich nach einer gewissen Zeit zu Hause, ihre Berufstätigkeit wieder aufzunehmen – sind aber noch am Stillen. 

Diese Situation ist arbeitsrechtlich geregelt! Im ersten Lebensjahr des Babys steht der Mutter Zeit und Raum zur Verfügung um ihr Kind zu stillen oder Milch auf Vorrat abzupumpen. Der folgende Link informiert euch umfänglich über den Mutterschutz: www.seco.admin.ch ​​​
​​​​Schaut also gut zu euch und nehmt die Zeit, die zur euch Verfügung steht.